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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Burghart Messtechnik GmbH (AGB)

Stand: Januar 2021

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Burghart Messtechnik GmbH in Wedel (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“ genannt), die den Verkauf und die Lieferung von Waren, Service- und Reparaturtätigkeiten und die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten diese AGB nicht.
1.2 Sämtliche Leistungen des Verkäufers - einschließlich der Überlassung der dazugehörigen Software - erfolgen ausschließlich zu diesen nachfolgenden AGB. Davon abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere elektronische Auftragsbestätigung maßgebend.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.5 Der Verkäufer ist berechtigt, diese AGB für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil der laufenden Geschäftsverbindung, wenn der Kunde nicht binnen einer Frist von 1 Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Auf diese Folge weist der Verkäufer den Kunden bei der Mitteilung ausdrücklich hin.

2. Angebot und Annahme

2.1 Die Angebote des Verkäufers, auch solche auf der Internetseite https://www.burghart-mt.de/de/, sind freibleibend. Dies gilt auch für individuelle Auftragsbestellungen des Kunden. Bestellungen sind für den Verkäufer nur verbindlich, wenn er diese schriftlich oder elektronisch bestätigt oder ihnen - insbesondere bei Katalogkomponenten - durch Lieferung nachkommt.
2.2 Nebenabreden und Änderungen müssen durch den Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
2.3 Konstruktions- und Gewichtsänderungen, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen, behält sich der Verkäufer vor.
2.4 Zeichnungen und Unterlagen, die dem Angebot beigefügt sind, dienen nur dem persönlichen Gebrauch des Empfängers und dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
2.5 Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für den Verkäufer nicht verbindlich und geben keinen Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz.

3. Preise und Zahlung

3.1 Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe und die Verpackungskosten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, verstehen sich alle Preise ab Werk (EXW) Wedel (Incoterms 2020).
3.2 Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Werk sowie die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Versicherung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken.
3.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind Kaufpreis, Montagekosten, Reparaturkosten, Kosten für Produktinformationen, Schulungsgebühren und sonstige Kosten zahlbar netto Kasse beiFälligkeit. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt und Lieferung bzw. Abnahme der Produkte zur Zahlung fällig. Der Abzug
von Skonto muss schriftlich besonders vereinbart werden.
3.4 Bei Bestellungen über den Webshop https://www.burghart-mt.de/de/ kann der Kunde die Zahlung per Kreditkarte (Visa und Master Card), Rechnungskauf, Vorkasse und PayPal vornehmen. Bei Bestellungen außerhalb unseres Webshops kann die Zahlung per Überweisung, Vorkasse, Rechnung oder PayPal erfolgen. Sollten ausländische Bankgebühren anfallen, sind diese vom Käufer zu tragen.
3.5 Die geschuldeten Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem der Geschäftskonten des Verkäufers endgültig verfügbar ist. Mit Ablauf der in Ziffer 3.3 genannten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behält sich der Verkäufer vor.
3.6 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise entsprechend zu erhöhen bzw. zu reduzieren, sofern die Lieferfrist mehr als 30 Tage beträgt und zwischen der Auftragsbestätigung und dem Liefertag Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen um insgesamt mehr als 5% eintreten, insbesondere aufgrund einer Änderung der Rohstoffpreise oder der Preise für den Transport. Eine Änderung der Kosten wird der Verkäufer dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Eine unvorhergesehene Änderung der Kosten aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften wird der Verkäufer unabhängig von der Lieferfrist an den Kunden weitergeben.
3.7 Der Kunde kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, ist der Verkäufer berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und für weitere Lieferungen Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen.

4. Lieferungen und Lieferfristen

4.1 Die Lieferverpflichtung des Verkäufers steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
4.2 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, liefert der Verkäufer ab Werk (EXW) Wedel (Incoterms 2020).
4.3 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
4.4 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Das gilt jedoch nur, wenn zu diesem Zeitpunkt alle technischen und kommerziellen Details geklärt sind und der Verkäufer alle eventuell erforderlichen Genehmigungen und Freigaben erhalten hat.
4.5 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
4.6 Lieferfristen stellen keine Fixtermine dar, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde.
4.7 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb der Willenssphäre des Verkäufers liegen, zum Beispiel Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und Komponenten, soweit die Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören auch Streiks und Aussperrungen. Die vorbezeichneten Hindernisse hat der Verkäufer auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
4.8 Sofern der Verkäufer die Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ihm gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird der Verkäufer unverzüglich zurückerstatten.
4.9 Im Falle des Lieferverzuges hat der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.
4.10 Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, ist der Verkäufer berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit entsprechend verlängerter Frist zu beliefern.

5. Gefahrübergang und Entgegennahme

5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, auch bei Teillieferungen, mit der Absendung der Produkte auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer die Anfuhr und die Aufstellung übernommen hat.
5.2 Verzögert sich der Versand durch Umstände, die vom Kunden zu vertreten sind, so geht die Gefahr, vom Tage der Versandbereitschaft an, auf den Kunden über.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unabhängig vom Rechtsgrund Eigentum des Verkäufers. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung der Saldoforderung des Verkäufers.
6.2 Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Staates, in dessen Bereich sich die Produkte des Verkäufers befinden, nicht wirksam, so gilt die in diesem Staat dem Eigentumsvorbehalt entsprechende, nächst wirksame rechtliche Sicherung als vereinbart. Der Kunde wird gegebenenfalls alle Maßnahmen treffen, die zur Genehmigung und Erhaltung eines solchen Rechts erforderlich sind.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, mit der Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verfahren und diese auf seine Kosten gegen die üblichen Lagerrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits jetzt an den Verkäufer ab.
6.4 Sollte sich der Kunde vertragswidrig verhalten, insbesondere in Zahlungsverzug geraten, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Produkte berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung dieser Eigentumsvorbehaltsrechte oder die Pfändung der Produkte des Verkäufers ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.
6.5 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware widerruflich im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Kunde tritt dem Verkäufer jedoch zur Sicherheit schon jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des mit diesem vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich eventuell anfallender Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware gegen Dritte erwachsen. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung Dritten zwecks Zahlung an den Verkäufer bekannt zu geben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
6.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übertragen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Verkäufer erfolgreich Klage gemäß § 771 ZPO erhebt und der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
6.7 Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden und mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für den Verkäufer. Der Verkäufer wird unmittelbar Eigentümer der durch Verarbeitung oder Umbildung hergestellten Sache. Die verarbeitete oder umgebildete Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen steht diesem ein Miteigentumsrecht an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden mit Grundstücken oder beweglichen Sachen die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Verkäufer ab, ohne dass es weiterer Erklärungen bedarf.
6.8 Der Verkäufer wird die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der ihm zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

7. Burghart Software

7.1 Die Burghart Software ist auf den von dem Verkäufer spezifizierten Hardware-Produkten ablauffähig
7.2 An Burghart Software jeglicher Art und der dazugehörigen Dokumentation erhält der Kunde gegen Entgelt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztesNutzungsrecht auf ein bestimmtes bzw. im Einzelfall festzulegendes Hardwareprodukt. Veränderungen an der Software sind nicht gestattet.
7.3 Der Verkäufer bleibt Inhaber des Urheberrechts sowie aller anderen gewerblichen Schutzrechte. Das Recht, Vervielfältigungen anzufertigen, ist nur zum Zwecke der Datensicherung gegeben. Copyright-Vermerke dürfen nicht entfernt werden.
7.4 Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Bei Überlassungvon Software zum Zwecke der Weiterveräußerung stellt der Kunde die Anerkennung dieser Bedingungen durch den Dritten sicher.
7.5 Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen ist der Verkäufer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Auftragswertes geltend zu machen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

8. Gewährleistung, Mängelrüge, Garantie

8.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und etwaige Sachmängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung, schriftlich zu rügen. Diese Obliegenheit des Kunden bezieht sich bei Teillieferungen auf jede einzelne Teilmenge.
8.2 Verborgene Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung zu rügen.
8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Lieferung der Sache, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.
8.4 Bei rechtzeitigen und begründeten Rügen sind die Mängelansprüche des Kunden zunächst nach der Wahl des Verkäufers auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreie Sache beschränkt. Bei Mängel an der Burghart Software erfolgt stets eine Ersatzlieferung der Software.
8.5 Der Kunde hat dem Verkäufer nach Anzeige des Mangels die für die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen derGefährdung der Betriebssicherheit und der Abwehr großer Schäden, hat der Kunde mit der vorherigen Zustimmung des Verkäufers das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von dem Verkäufer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
8.6 Wenn die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlschlägt, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche unter Berücksichtigung von Ziffer 9 bleiben hiervon unberührt.
8.7 Im Übrigen übernimmt der Verkäufer keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründenentstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, eigenmächtige Instandsetzungsversuche und Änderungen, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische Einflüsse, elektrische Einflüsse etc., auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat. Die Gewährleistung entfällt, wenn und soweit der Kunde die gelieferte Ware oder Software ohne die
schriftliche Zustimmung des Verkäufers verändert.
8.8 Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zur jeweiligen Leistung abgegeben wurde. Die aktuell gültigen Allgemeinen Garantiebedingungen werden der Auftragsbestätigung beigefügt.

9. Haftung

9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzpflicht auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn sie für das Erreichen des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist; die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
9.4 Die sich aus den Ziffern 9.2 und 9.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10. Datenschutz

10.1 Jede Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt entsprechend den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
10.2 Weitere Informationen und Erläuterungen zum Umgang mit den Daten des Kunden sowie zu Art, Umfang und Zweck der vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sind auf unserer Internetseite https://www.burghart-mt.de/de/kundendienst/datenschutz.html abrufbar.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wedel, Deutschland. Der Verkäufer ist aber auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
11.3 Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Das Gleiche gilt, soweit sichherausstellen sollte, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine solche Regelung als vereinbart, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung soweit wie möglich zu verwirklichen.